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» Kirchliche Umweltbeauftragte zur Grünen Gentechnik:

Schutz des Gentechnikfreien Anbaus sichert sozialen Frieden auf dem Land

(St. Ulrich bei Freiburg) - Die Umweltbeauftragten der Landeskirchen und Diözesen der beiden großen deutschen Kirchen haben sich auf ihrer Tagung Anfang Mai in St. Ulrich bei Freiburg erneut eindeutig zu Problemen der Grünen Gentechnik erklärt. Im folgenden dokumentieren wir den Text der Erklärung:

"Die Umweltbeauftragten der evangelischen Landeskirchen und der katholischen Diözesen in Deutschland fordern die politisch Verantwortlichen dazu auf, bei den Beratungen über das Zweite Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts grundlegende Aspekte des Verbraucherschutzes zu erhalten. Da eine breite Mehrheit der Bevölkerung und der Landwirte den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ablehnt, ist es notwendig, die Koexistenz der verschiedenen Anbauformen in Deutschland zu gewährleisten. Daher dürfen die Regelungen zum Standortregister nicht abgeschwächt werden: Hierzu gehören eine angemessene Frist für die Mitteilung des geplanten Anbaus sowie eine weitreichende Transparenz über die Standorte der Anbauflächen.

Die kirchlichen Umweltbeauftragten mahnen weiterhin eine zeitnahe Regelung der guten fachlichen Praxis im Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen an. Auch sollte die im Ersten Gesetz festgeschriebene gesamtschuldnerische Haftung zur Absicherung betroffener Landwirte bestehen bleiben.

Die kirchlichen Umweltbeauftragten setzten sich anlässlich ihrer Frühjahrssitzung vom 02. - 04. Mai 2005 in St. Ulrich bei Freiburg mit dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auseinander. Aufgrund der vielfältigen Probleme im Blick auf Haftung und Koexistenz raten die Umweltbeauftragten vom Anbau ab. Auf ihre Initiative lassen bereits zahlreiche evangelische Landeskirchen und katholische Diözesen für ihre Pachtflächen das Ausbringen von gentechnisch verändertem Saatgut nicht zu. Die Umweltbeauftragten befürworten regionale Initiativen, in denen Bauern ihre Ländereien zu gentechnikfreien Zonen zusammenschließen, um sich auf diese Weise vor unerwünschten Verunreinigungen der Produkte zu schützen. Auf diese Weise sollen unnötige Konflikte unter Landwirten und zwischen Landwirten und Verbrauchern vermieden werden."

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