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» Kirchliche Umweltbeauftragte
zur Grünen Gentechnik:
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Schutz des Gentechnikfreien Anbaus sichert sozialen
Frieden auf dem Land
(St. Ulrich bei Freiburg) - Die Umweltbeauftragten
der Landeskirchen und Diözesen der beiden großen
deutschen Kirchen haben sich auf ihrer Tagung Anfang
Mai in St. Ulrich bei Freiburg erneut eindeutig zu Problemen
der Grünen Gentechnik erklärt. Im folgenden
dokumentieren wir den Text der Erklärung:
"Die Umweltbeauftragten der evangelischen Landeskirchen
und der katholischen Diözesen in Deutschland fordern
die politisch Verantwortlichen dazu auf, bei den Beratungen
über das Zweite Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
grundlegende Aspekte des Verbraucherschutzes zu erhalten.
Da eine breite Mehrheit der Bevölkerung und der Landwirte
den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ablehnt,
ist es notwendig, die Koexistenz der verschiedenen Anbauformen
in Deutschland zu gewährleisten. Daher dürfen die Regelungen
zum Standortregister nicht abgeschwächt werden: Hierzu
gehören eine angemessene Frist für die Mitteilung des
geplanten Anbaus sowie eine weitreichende Transparenz
über die Standorte der Anbauflächen.
Die kirchlichen Umweltbeauftragten mahnen weiterhin
eine zeitnahe Regelung der guten fachlichen Praxis im
Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen an. Auch
sollte die im Ersten Gesetz festgeschriebene gesamtschuldnerische
Haftung zur Absicherung betroffener Landwirte bestehen
bleiben.
Die kirchlichen Umweltbeauftragten setzten sich anlässlich
ihrer Frühjahrssitzung vom 02. - 04. Mai 2005 in St.
Ulrich bei Freiburg mit dem Anbau gentechnisch veränderter
Pflanzen auseinander. Aufgrund der vielfältigen Probleme
im Blick auf Haftung und Koexistenz raten die Umweltbeauftragten
vom Anbau ab. Auf ihre Initiative lassen bereits zahlreiche
evangelische Landeskirchen und katholische Diözesen
für ihre Pachtflächen das Ausbringen von gentechnisch
verändertem Saatgut nicht zu. Die Umweltbeauftragten
befürworten regionale Initiativen, in denen Bauern ihre
Ländereien zu gentechnikfreien Zonen zusammenschließen,
um sich auf diese Weise vor unerwünschten Verunreinigungen
der Produkte zu schützen. Auf diese Weise sollen unnötige
Konflikte unter Landwirten und zwischen Landwirten und
Verbrauchern vermieden werden."
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